Am 22.8.1887 wurde im britischen Handelsmarkengesetz vorgeschrieben, industriell erzeugte ausländische Waren mit einer Herkunftsbezeichnung zu versehen. Man wollte auf diese Weise ausländische Produkte vom englischen Markt fernhalten. Denn England, früh industrialisiert, hatte bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts mit seinen Produkten einen großen Qualitätsvorsprung gegenüber allen anderen Ländern.
Um 1870 war es damit vorbei - man mußte sich etwas einfallen lassen, um die Marktposition zu sichern. Die Kennzeichnung ‘Made in Germany’ sollte Käufer im United Kingdom vor der vermeintlich schlechten deutschen Qualität abschrecken.
Doch es kam anders: Was als Verkaufsbremse gedacht war, entwickelte sich zum Gütesiegel deutscher Wertarbeit.
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